Um zulässig zu sein, muss Ihre Meldung seriös und sachlich sein sowie sich auf die betroffenen Personen auswirken. Zu Ihrer Information: Jede Meldung muss nach bestem Wissen und Gewissen und ohne direkte finanzielle Gegenleistung erfolgen. In diesem
Zusammenhang ist es wichtig, den Wahrheitsgehalt der beobachteten Tatsachen und der gemeldeten Äußerungen zu überprüfen.
Die Zulässigkeit des Berichts wird anhand der folgenden Punkte geprüft
- Beschreibt der Bericht eine nachteilige Situation?
- Ist die beschriebene Situation ausreichend schwerwiegend?
- Verstößt der gemeldete Sachverhalt gegen das Gesetz, die Vorschriften oder den Verhaltenskodex?
- Enthält die Meldung eine Dokumentation (Foto, Dokument, Video usw.)?
- Wurde die Meldung nach bestem Wissen und Gewissen gemacht?
- Hat die verfassende Person den gemeldeten Sachverhalt persönlich bezeugt?
Um die Vertraulichkeit und die legitimen Rechte unserer Beschäftigten zu wahren, werden alle Berichte genauestens analysiert und die Identität der verfassenden Person wird vertraulich behandelt.
Im Zuge der Bearbeitung von Meldungen können Bouygues Construction und seine Unternehmenseinheiten personenbezogene Daten über die Whistleblower-Person (sofern sich die Person nicht für Anonymität entschieden hat), die betroffenen Personen und andere beteiligte Personen (z.B. vermittelnde Personen) sammeln und verarbeiten.
Falls Sie Ihre Rechte nach der DSGVO wahrnehmen und/oder mehr über die Verwaltung Ihrer personenbezogenen Daten erfahren möchten, schreiben Sie uns bitte an die folgende Adresse: dpo@bouygues-construction.com.